allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektro-Technik(inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik
++ Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen ++
Gutachten fuer Gerichte und Verwaltungsbehoerden
Privatgutachten, Expertisen, Bewertungsgutachten
Ueberpruefungen von Anlagen, Betriebsmitteln und persoenlicher Schutzeinrichtungen
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Planung und Ueberpruefung von Anlagen zur Energieerzeugung und -nutzung aus erneuerbaren Energien
Schadensfeststellungen bei Blitzschaeden
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Bitte beachten Sie, dass Privatgutachten als Beweismittel im Strafverfahren in Oesterreich teilweise unzulaessig sind und vom Gericht nicht beachtet werden muessen (§ 120, § 254 Abs. 2 öStPO, EvBl 1997/119; 13 Os 34/01). Sie dienen ausschliesslich dazu, dem Beschuldigten, dem Privatbeteiligten oder deren Rechtsvertreter ueber erhebliche Umstaende des Straffalles Aufklaerung zu verschaffen und dem gerichtlich bestellten Sachverstaendigen zweckdienliche Fragen zu stellen und zweckmaessige Antraege an das Gericht zu richten. Nur in Ausnahmefaellen werden Privatgutachten als zwingend zu beruecksichtigende Urkunden im Sinne der Stafprozessordnung angesehen. Dann wird jedoch nur der Befund im Sinne des § 225 Abs. 1 öStPO zum Strafakt genommen, da das Ziehen von Schluessen ausschliesslich den gerichtlich bestellten Sachverstaendigen vorbehalten ist.
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